Die AWO Saarland verpflichtet sich nachhaltigen und ethischen Prinzipien, um sicherzustellen, dass sämtliche Aktivitäten im Einklang mit den höchsten Standards sozialer Verantwortung stehen. Eine zentrale Säule dieser Verantwortung ist die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein Meilenstein für Unternehmen, um sicherzustellen, dass ihre Lieferketten frei von Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung und anderen ethischen Verstößen sind. Bei der Arbeiterwohlfahrt Saarland verstehen wir, dass die Einhaltung dieser Vorschriften nicht nur eine rechtliche Verpflichtung darstellt, sondern auch eine moralische Verantwortung, die wir in unserem Handeln berücksichtigen.
Die globalen Lieferketten sind komplex, und es ist von entscheidender Bedeutung sicherzustellen, dass die Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette respektiert werden. Als Organisation, die sich für soziale Gerechtigkeit einsetzt, erkennen wir die Bedeutung an, sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen, Umweltauswirkungen und Menschenrechte in unseren Aktivitäten berücksichtigt werden.
Wir setzen auf transparente Kommunikation und Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten, um sicherzustellen, dass sie unsere Werte und Standards teilen. Durch regelmäßige Audits und Überprüfungen sowie einen Lieferantenkodex gewährleisten wir, dass alle Partnerunternehmen die gleichen hohen Anforderungen erfüllen. Dieser proaktive Ansatz ermöglicht es uns, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln.
Die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist für uns nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein zentraler Bestandteil unserer Mission. Wir sind fest davon überzeugt, dass ein respektvoller Umgang mit Menschenrechten und Umweltaspekten nicht nur die Grundlage für nachhaltiges Wirtschaften bildet, sondern auch einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leistet. Indem wir diese Prinzipien konsequent leben, tragen wir dazu bei, eine Welt zu gestalten, in der soziale Gerechtigkeit und ethisches Handeln im Mittelpunkt stehen.
Wir haben ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches Ihnen die Meldung menschenrechtlicher Verstöße (z.B. Kinderarbeit, Sklaverei, fehlender Arbeitsschutz etc.) oder umweltbezogener Verstöße und die Meldung begründeter Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich oder in der Lieferkette ermöglicht. Diese Meldungen richten Sie gerne vertrauensvoll an unsere Menschenrechtsbeauftragte.
Ihnen als Hinweisgebende*n entsteht durch Ihre Meldung keinerlei Nachteil. Bitte beachten Sie, dass unsere interne Meldestelle ausschließlich für begründete Hinweise vorgesehen ist. Spekulationen oder Missbrauch der Meldestelle (beispielsweise durch das Verbreiten übler Gerüchte) können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.



Ihr*e Ansprechpartner*in zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bei der AWO Saarland ist:
Frau Bianca Hafner
Menschenrechtsbeauftragte
E-Mail
0681 / 58605263