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Eltern-Kind-Einrichtung

Angebote für Familien bzw. Eltern in der stationären Jugendhilfe

Eltern-Kind-Einrichtung

Die Eltern-Kind-Einrichtung (§19 SGB VIII)

Die Eltern–Kind–Einrichtung ist ein stationäres Jugendhilfeangebot für Ein–Eltern–Familien mit mindestens einem Kind im Alter von 0-6 Jahren, die noch nicht alleine mit ihrem Kind/ihren Kindern leben können, weil sie

  • mit der Versorgung, Pflege, Betreuung und/oder Erziehung ihres Kleinkindes überfordert sind
  • Schwierigkeiten mit dem Aufbau einer Bindung zu ihrem Kind haben
    den Kinderschutz noch nicht sicherstellen können und/oder
  • noch nicht klar ist, ob sie mit ihrem Kind zusammenleben können und eine Perspektivklärung dringend erforderlich ist.

Die Arbeit mit den Familien in unserer Einrichtung fokussiert eines der beiden Ziele:

  • Gemeinsam mit den Eltern eine Perspektive zu entwickeln, wie ein Zusammenleben mit ihrem Kind gelingen kann odee
  • Eine Perspektive eines getrennten Lebens zu entwickeln, in der der Schutz des Kindes sichergestellt werden kann und die Eltern gleichzeitig ihrer elterlichen Verantwortung im Rahmen ihrer Möglichkeiten gerecht werden können, ohne den Kinderschutz zu gefährden.

Wir bieten Plätze für 8 Ein-Eltern-Familien.
Das Entgelt umfasst eine Einheit aus einem Elternteil und einem Kind. Geschwisterkinder können ebenfalls aufgenommen werden. Die Hilfe wird entsprechend der Hilfeplanung gesteuert und für jedes weitere Kind wird ein zusätzliches Entgelt (individuelle Leistung/ Entgelt 2. Kind) erhoben.

Oberstes Ziel der Arbeit in unserer Einrichtung ist die Sicherung des Kinderschutzes.
Die Arbeit mit den Familien in unserer Einrichtung fokussiert eines der beiden im Folgenden
benannten Ziele:

  • Gemeinsam mit den Eltern eine Perspektive zu entwickeln, wie ein Zusammenleben mit ihrem Kind gelingen kann oder
  • Eine Perspektive eines getrennten Lebens zu entwickeln, in der der Schutz des Kindes sichergestellt werden kann und die Eltern gleichzeitig ihrer elterlichen Verantwortung im Rahmen ihrer Möglichkeiten gerecht werden können, ohne den Kinderschutz zu gefährden.

Die für die Erreichung einer dieser beiden Ziele notwendigen Schritte werden im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit den Eltern und dem öffentlichen Träger in Form von (Fein-) Zielen formuliert.

Individuelle Konzeptionen und Leistungsbeschreibungen können bei den zuständigen Bereichs- und Erziehungsleiter*innen angefragt werden.

Eltern-Kind-Einrichtung

Kontakt:

Eltern-Kind Einrichtung
Breslauer Str 4, 6-8
66424 Homburg

Einrichtungsleitung: Yvonne Ames

  E-Mail

0175 / 5734059

 

Bereichsleitung

Kontakt:

Bereichsleitung: Andreas Pfeiffer

  E-Mail

0173 / 3253004

Geschäftsbereichsleiterin: Cornelia Bechthold

  E-Mail

06841 / 960356