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Corona Auszeit für Familien – Familienfreizeiten erleichtern

Corona Auszeit für Familien – Familienfreizeiten erleichtern

Für Familien mit kleineren Einkommen übernimmt das Bundesfamilienministerium ab Herbst einen Großteil der Aufenthaltskosten. Die Vergünstigungen gelten für Aufenthalte in Familienferienstätten oder auch in gemeinnützigen Einrichtungen, die für die Familienerholung geeignet sind.

Für bis zu einer Woche Urlaub sollen Familien mit kleinerem Einkommen in den Jahren 2021 und 2022 nur etwa zehn Prozent der üblichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen.

Seit 20. Juli 2021 läuft die Antragsphase für Familienerholungseinrichtungen (Familienferienstätten und weitere gemeinnützigen Einrichtungen), die bei der „Corona-Auszeit für Familien“  mitmachen wollen.

Zum Programmstart im Herbst 2021 wird eine Liste der Einrichtungen veröffentlicht, in denen Familien den vergünstigten Urlaub buchen können.

Sobald die teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen feststehen und die Antragsphase für Familien startet, werden wir Ihnen umgehend weitere Informationen zur Beratung mitteilen.

Laut BMFSFJ können Familien mit kleinerem Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung (voraussichtlich ab Mitte September) einen durch das Programm bezuschussten vergünstigten Urlaub buchen. Der Urlaubsaufenthalt muss zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 31. Dezember 2022 liegen. Die Fördermittel werden direkt an die Einrichtungen ausgezahlt. Familien wird voraussichtlich von den Familienerholungseinrichtungen nur der Eigenanteil in Höhe von etwa 10 Prozent in Rechnung gestellt.

Das Programm „Corona-Auszeit für Familien“ ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“  der Bundesregierung. Die Bundesregierung stellt dafür in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 50 Millionen Euro für die vergünstigten Aufenthalte zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Maßnahme „Corona Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/auszeit-fuer-familien-in-der-corona-pandemie-ermoeglichen-183750

Die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsprogramms im Detail finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/aufholen-nach-corona/aktionsprogramm-aufholen-nach-corona-fuer-kinder-und-jugendliche–178422

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