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Die Kinder der Kita Stahlsternchen gestalten ihr eigenes Haus der Kinderrechte

Die Kinder der Kita Stahlsternchen gestalten ihr eigenes Haus der Kinderrechte

Seit einigen Jahren beschäftigen sich die Kinder unserer Einrichtung mit dem Thema Kinderrechte.

2021 lag unser Schwerpunkt auf dem Haus der Kinderrechte, das auf den Pfeilern „Schützen“, „Fördern“ und „Beteiligen“ steht. Die Grundebene besteht aus „Kinder kennen ihre Rechte“, „Kinder fördern ihre Rechte ein“, „Kinder setzen ihre Rechte um“ und „Kinderschutzdossier der AWO“. Bis zum internationalen Tag der Kinderrechte (20. November) haben sich die Kinder in mehreren Morgenkreisen altersentsprechend Gedanken darübergemacht, welche Rechte sie haben. Die Kitakinder haben ihre Ideen ausgetauscht und überlegt, wie sie sie aufmalen können. Während des Austauschs sind immer wieder neue Ideen entstanden. Nach dem Aufmalen haben sie ihre Ideen dem jeweiligen Recht zugeordnet. Auch die Krippenkinder konnten sich hierzu schon äußern. Im Laufe der Zeit wurde das Haus durch weitere Ideen und Anmerkungen der Kinder ergänzt. Die Entwicklung kann anhand der angehängten Fotos gesehen werden.

Da das Haus im Foyer der Einrichtung hängt, bietet es immer wieder Sprachanlässe oder generell Anlass um es sich anzuschauen.

Außerdem erhielten die Kinder über drei Jahren im Rahmen des Adventkalenders ein Pixibuch, das unter anderem Themen, wie Mitbestimmung, Privatsphäre oder Gewaltfreiheit behandelt. So konnten auch weitere Sprachanlässe zuhause geschaffen werden.

Was sind Kinderrechte?

Kinder sind Träger eigener Rechte, die sie sowohl nicht erwerben oder verdienen müssen, als auch nicht abgelegt oder veräußert werden können. Aus diesem Grund stehen die Rechte einem Kind zu, weil es ein Kind ist. Diesbezüglich haben die Erwachsenen die Pflicht Verantwortung für die Umsetzung der Kinderrechte zu übernehmen, denn vor allem sind die Eltern für das Wohl jedes einzelnen Kindes verantwortlich (vgl. Maywald 2014, S. 16).

Die Kinderrechtskonvention, die die allgemeinen Menschenrechte in Bezug auf die besonderen Belange von Kindern erweitert, ist Bestandteil einer Reihe internationaler Konventionen in denen die Menschenrechte für besonders schutzbedürftige Gruppen der Bevölkerung formuliert wurden (vgl. Maywald 2014, S. 5).

Die UN-Kinderrechtskonvention unterscheidet zwischen Schutzrechten, Förderrechten und Beteiligungsrechten. Schutzrechte sind u.a. Recht auf Schutz der Identität, Recht auf Schutz für Kinder, die von der Familie getrennt leben oder das Recht auf Schutz vor Ausbeutung jeder Art etc. Unter Förderrechte sind u.a. das Recht auf vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls, das Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung oder das Recht auf Bildung zu betrachten. Als Beteiligungsrechte wird das Recht auf Berücksichtigung der Meinung des Kindes, das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie auf Informationsbeschaffung und das Recht auf Nutzung der Medien gesehen (vgl. Maywald 2014, S. 13f.).

Maywald, Jörg (2014): Recht haben und Recht bekommen – der Kinderrechtsansatz in Kindertageseinrichtungen. Online verfügbar unter: https://www.kita-fachtexte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/KiTaFT_maywald_II_2014_1_.pdf (26.04.2022)