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Gemeinsam Zukunft schaffen: die Mitgliederkonferenzen 2020/2021

Gemeinsam Zukunft schaffen: AWO Landesvorsitzender Marcel Dubois mit Mitgliedern des Landesvorstands

Gemeinsam Zukunft schaffen: die Mitgliederkonferenzen 2020/2021

Aktuelle Informationen und Wahlergebnisse aus den AWO Kreisverbänden im Saarland:

Die Informationen zu den Wahlergebnissen in den AWO Kreisverbänden im Überblick:

  • 21.Dezember 2020: Die Delegierten des AWO Kreisverbandes Merzig-Wadern haben den neuen Kreisvorstand. Lesen Sie hier mehr
  • 17.Dezember 2020: Die Delegierten des AWO Kreisverbandes Saarlouis haben den neuen Kreisvorstand. Lesen Sie hier mehr
  • 17.Dezember 2020: Die Delegierten des AWO Kreisverbandes Saarbrücken-Stadt haben den neuen Kreisvorstand. Lesen Sie hier mehr
  • 14. Dezember 2020: Die Delegierten des AWO Kreisverbandes Neunkirchen haben den neuen Kreisvorstand. Lesen Sie hier mehr
  • 14. Dezember 2020: Die Delegierten des AWO Kreisverbandes St. Wendel haben den neuen Kreisvorstand. Lesen Sie hier mehr
  • 02. Dezember 2020: Die Delegierten des AWO Kreisverbandes Regionalverband Saarbrücken wählen den neuen Kreisvorstand. Lesen Sie hier mehr
Die Landeskonferenz 2021

Gemeinsam Zukunft schaffen:
Die AWO Saarland wählt am 28. Februar 2021 auf der Landeskonferenz den Landesvorstand der Arbeiterwohlfahrt im Saarland neu. Der Verein AWO Saarland e. V. ist demokratisch aufgebaut und wählt im vier-Jahres-Rhythmus die Vorstände in den Ortsvereinen, den Kreisverbänden und im Landesvorstand neu. Auch die inhaltliche Ausrichtung der Arbeiterwohlfahrt im Saarland wird auf den Konferenzen diskutiert und per demokratischer Mehrheit festgelegt.

Was ist die Landeskonferenz?
Die Landeskonferenz ist das oberste Beschlussorgan des Landesverbandes und setzt sich nach einem festgelegten Schlüssel aus gewählten Vertretern (Delegierten) der Kreisverbände, den Mitgliedern des Landesvorstandes und der Beauftragte/n der korporativen Mitglieder zusammen.  Die Landeskonferenz tagt alle vier Jahre, nimmt unter anderem Rechenschaftsberichte entgegen, wählt den Landesvorstand, verabschiedet Anträge und legt Arbeitsschwerpunkte fest. Ihre Beschlüsse sind für den Landesverband bindend. Der Landesvorstand wird von der Landeskonferenz für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Der inhaltliche Weg zur Konferenz
Die Anträge für die Landeskonferenz können vom Landesvorstand, den Kreisverbänden, den Fachausschüssen, dem Jugendwerk sowie den korporativen Mitgliedern gestellt werden.

Anträge des Landesvorstandes
Die Anträge des Landesvorstandes an die Landeskonferenz beinhalten in der Regel Themen von grundsätzlicher Bedeutung. Sie können auch ein Rahmen für die Anträge sein, die von den Kreisverbänden eingereicht werden.
Der Landesvorstand ist für die Verabschiedung der Anträge des Landesverbandes zuständig.

Der Weg zur Landeskonferenz: Die AWO Kreiskonferenzen im Saarland

Die AWO Kreiskonferenzen 2020/2021:
Zum Schutz der Gesundheit der Mitglieder der AWO Saarland e. V. finden die Kreiskonferenzen in den jeweiligen AWO Kreisverbänden nach gemeinsamer Abstimmung gemäß §32 Abs. 2. BGB i.V. mit §5 Abs. 3 Artikel 2 Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in Textform statt.

Die Delegierten im AWO Kreisverband Neunkirchen, im Kreisverband Regionalverband Saarbrücken und im Kreisverband St. Wendel haben die erste schriftliche Information zur Abstimmung in Textform bereits per Post erhalten. Die AWO Kreisverbände Saarlouis, Merzig-Wadern, Sarpfalz-Kreis und Saarbrücken-Stadt versenden die erste Information zur Abstimmung in Textform in den kommenden Tagen.

Fragen und Antworten zum Verfahren der AWO Kreiskonferenzen:

Wie läuft die AWO Kreiskonferenz vor Ort in Textform ab?

Der jeweilige AWO Kreisverband informiert die Delegierten im ersten Schritt schriftlich über die Durchführung der Kreiskonferenz in Textform. Der schriftlichen Information liegen die vorgeschlagenen Punkte zur Beschlussfassung (Tagesordnung), ein Vorschlag zur Geschäfts- und Wahlordnung und ein Vorschlag der Mitglieder der Mandatsprüfungs- und Wahlkommission bei.  Die Delegierten haben die Möglichkeit, die Vorschläge in Textform zu bestätigen, zu ergänzen oder abzulehnen. Hierzu können sich die Delegierten bis zu dem schriftlich mitgeteilten Stichtag an die Kreisgeschäftsstelle des jeweiligen Kreisverbandes vor Ort wenden.

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt sind die in den Mitgliederversammlungen der Ortsvereine gemäß Delegiertenschlüssel – laut Beschluss des Kreisvorstandes auf Basis der in einer Sitzung sowie der Bestätigung des Kreisausschusses über due gewählten und dem Kreisvorstand gemeldeten Delegierten – sowie die Mitglieder des Kreisvorstandes

Wie kann ich als Delegierte*r Anträge zur Kreiskonferenz einreichen?

Die Delegierten erhalten vor der Versendung der Wahlunterlagen die Möglichkeit Anträge oder Vorschläge zur Wahl von Personen einzureichen. Diese Vorschläge sind bis zum mitgeteilten Stichtag an die jeweilige Kreisgeschäftsstelle weiterzuleiten. Der Kreisvorstand stellt daraufhin die Wahlvorschläge zusammen und stellt diese den Delegierten mit den Unterlagen zur Abstimmung in Textform zur Verfügung.

Wie läuft die Beschlussfassung anschließend ab?

Anschließend erhalten die Delegierten die Unterlagen zur Beschlussfassung, die sie innerhalb von 14 Tagen nach Versand an die AWO Kreisgeschäftsstelle vor Ort zurücksenden müssen. Die genauen Fristen und die Adresse liegen den Unterlagen zur Beschlussfassung bei.

Die Beschlüsse der Kreiskonferenz werden in Textform grundsätzlich mit einfacher Stimmen­mehrheit gefasst – ausgenommen solcher, für die Satzung abweichende Mehrheiten vorschreibt. Beschlüsse über Änderung der Satzung des Kreisverbandes bedürfen der Zweidrittelmehrheit. Die Mehrheit ist grundsätzlich nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Neinstimmen in Textform zu berechnen. Enthaltungen sind nicht mitzuzählen.

Aus der Stimmabgabe muss der eindeutige Wille des Delegierten erkennbar sein.

Welche Unterlagen erhalten die Delegierten der Kreiskonferenzen?

Der Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes, der Kassenbericht sowie der Bericht der Revisoren und die Tagesordnung (Überblick über die zur Beschlussfassung anstehenden Punkte) sowie Anträge werden gemäß §8 Abs. 2 der Satzung des Kreisverbandes Regionalverband Saarbrücken mit den Unterlagen zur Beschlussfassung verschickt. Anmerkungen der Delegierten zu diesen Sachverhalten werden dem Protokoll zur Beschlussfassung beigefügt.

Wann und wie werden die Stimmen ausgezählt?

Die abgegebenen Stimmen werden zu dem in den Unterlagen bekanntgegebenen Datum vereinsöffentlich am Sitz des jeweiligen Kreisvorstandes ausgezählt.

Wann und wie werden die Ergebnisse veröffentlicht?

Die Ergebnisse werden am auf die Auszählung folgenden Tag auf der Homepage der AWO Saarland auf www.awo-saarland.de veröffentlicht. Die Stimmen und Ergebnisse der Beschlussfassung sind nach Anmeldung von jeder*jedem Delegierten in der Kreisgeschäftsstelle einsehbar.