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jAWOhl: Das AWO-Mitarbeiterempfehlungsprogramm

jAWOhl: Das AWO-Mitarbeiterempfehlungsprogramm

Ab dem 1. Oktober 2024 gibt es das Mitarbeiter-Empfehlungsprogramm jAWOhl wieder. Mit den zusätzlichen Anreizen ist es noch attraktiver, neue Mitarbeiter*innen für die AWO zu gewinnen. Es winken bis zu drei Tage Arbeitsbefreiung oder eine Prämie von bis zu 1.000 Euro für die geworbene Mitarbeiterin*den geworbenen Mitarbeiter!

Das Mitarbeiterempfehlungsprogramm „JAWOHL“ bietet einen zusätzlichen Anreiz gemeinsam im Unternehmen den in allen Arbeitsfeldern eingetretenen Fachkräftemangel zu bekämpfen. Gewinnen Sie eine*n neue*n Bewerber*in für unser Unternehmen, schafft dies Dienstplansicherheit und sichert die Zufriedenheit in den Teams. Und Sie profitieren davon!

Wie nehmen Sie am Mitarbeiterempfehlungsprogramm teil?

Gibt ein*e Bewerber*in auf Ihre Empfehlung hin eine Bewerbung bei der AWO Saarland ab, füllen Sie hierzu bitte umgehend, spätestens vor dem Eintrittsdatum, das digitale Formular „Jawohl Mitarbeiterempfehlung“ aus.

Hinweis: Formulare, die nach dem Dienstantritt der*des neuen Mitarbeiter*in eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Wo finde ich das Formular?

  • Im Managementhandbuch unter den digitalen Formularen der Personalbetreuung bzw. über diesen Link: JAWOhl Mitarbeiterempfehlung
  • Bei „AWO Gut zu wissen“ – das Formular finden Sie am Ende des Beitrags. Einfach bis zum Ende lesen und schon geht’s los!

Wo informiere ich mich über offene Stellen?

Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf www.awo-saarland.de/jobs, auf AWO Gut zu wissen, auf AWO Intern unter Stellenanzeigen oder am schwarzen Brett in Ihrer Einrichtung.

Wer kann werben?

Werben können alle Mitarbeiter*innen, Auszubildende, Duale Student*innen und Praktikant*innen (gem. TV Praktikanten AWO Saarland – sog. Anerkennungspraktikant*innen) des AWO Landesverbandes Saarland e. V. sowie der AWO Wohnstift gGmbH (St. Ingbert), der AWO Pflege und Betreuungs gGmbH (Baumholder) und der AWO Seniorenresidenz gGmbH (Saarlouis).

Ausgenommen vom Mitarbeiterempfehlungsprogramm sind:

  • Praktikant*innen außerhalb TV Praktikanten AWO Saarland
  • FSJ- und BFD
  • außertarifliche Angestellte
  • Honorarkräfte und
  • Personen, die unmittelbar am Auswahlprozess beteiligt sind, wie direkte Vorgesetzte, Betriebsratsmitglieder, Mitarbeiter*innen des Bereichs der Personalgewinnung sowie des Bewerbermesseteams

Wer kann geworben werden?

Im Rahmen von JAWOHL können alle potentiellen hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, Auszubildenden, Praktikant*innen gem. TV Praktikanten AWO Saarland sowie Duale Student*innen geworben werden.

Welche Prämie erhalte ich?

Wird die von Ihnen nachweislich durch das digitale Formular geworbene Person eingestellt und nach der 6-monatigen Probezeit übernommen bzw. weiter beschäftigt, so erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 1.000 € brutto, wenn der Stellenumfang der geworbenen Person mindestens 50% einer Vollzeitstelle beträgt (19,25 Stunden/Woche bei einer Basiswochenarbeitszeit von 38,5 Stunden).

Die Auszahlung der Prämie erfolgt spätestens im Folgemonat der Beendigung der Probezeit bzw. der Übernahme der geworbenen Person, vorausgesetzt Sie sind ebenfalls zu diesem Zeitpunkt bei der AWO Saarland beschäftigt sind.

Liegt der Stellenumfang der geworbenen Person unter 50% einer Vollzeitstelle (19,25 Stunden/Woche bei einer Basiswochenarbeitszeit von 38,5 Stunden) oder befinden Sie sich als Werber in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (Minijobber), so erhalten Sie anstatt der Prämie eine Arbeitsbefreiung von 3 Tagen, damit die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird. Die Arbeitsbefreiung ist innerhalb von 6 Monaten nach erfolgreicher Probezeit der*des Geworbenen in Rücksprache mit der jeweiligen Führungskraft zu nehmen.

Muss ich noch etwas tun?

Nein, Sie müssen nichts weiter tun. Sie erhalten von der Personalbetreuung eine entsprechende Benachrichtigung, sobald die Empfehlung und Prämie für Sie geprüft und freigegeben wurde.

Wichtige Hinweise:

Die AWO Saarland behält sich die alleinige Entscheidung über die Einstellung vor und ist nicht verpflichtet den*die empfohlene*n Bewerber*in einzustellen. Eine Person kann immer nur von einer*m Mitarbeiter*in geworben werden. Wird dieselbe Person von mehreren Mitarbeiter*innen geworben, so zählt das zuerst eingereichte Formular. Die personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz.

Die Vereinbarung tritt am 01.10.2024 in Kraft.