12 Mai Gehälter in der Pflege
Was verdienen Mitarbeiter*innen in der Pflege und Betreuung (stationär) bei der AWO Saarland?
Mit über 5.500 Mitarbeiter*innen ist die AWO Saarland eine der größten Arbeitgeberinnen der Region. In nahezu allen Bereichen der Sozialen Arbeit bietet die AWO Perspektiven für eine sichere und gute Karriere in der Arbeit mit Menschen. Krisensicher, mit einem guten Tarifvertrag und guten Lohnperspektiven mit Jahressonderzahlung, eine Unterstützungskasse Gesundheit für medizinische Zusatzleistungen, einem Dienstrad-Leasing, einem Nothilfefonds für akute Krisen, einem Mitarbeiter*innen-Werbeprogramm, Sonderzahlungen für gute Azubis und Sonderurlaub sowie Prämien für langjährige Mitarbeiter*innen.
Was die Arbeiterwohlfahrt in den verschiedenen Tätigkeiten in der Pflege als Entgelt bezahlt und was unsere Mitarbeiter*innen in der Pflege für die gute Arbeit als Lohn verdienen, erfahren Sie hier:
Paul S. ist Pflegedienstleiter im Seniorenzentrum der AWO Saarland.
Er arbeitet seit einem Jahr als Pflegedienstleiter und verdient in Entgeltstufe 3 brutto 5.165,39 Euro als Grundgehalt (Tabellenentgelt und Zulagen).
In einem Monat, in dem Herr S. 7 Tage Rufbereitschaft hat, verdient er zusätzlich ca. 365 Euro und erhält am Ende des Monats ca. 5.530 Euro brutto.
Nach 4 Jahren in Entgeltstufe 3 erhöht sich sein Grundgehalt in Entgeltstufe 4 auf 5.523,95 Euro. Nach 3 Jahren in Entgeltstufe 4 erhöht sich sein Grundgehalt in Entgeltstufe 5 auf 5.782,86 Euro.
Stefanie H. ist Einrichtungsleiterin im Seniorenzentrum der AWO Saarland.
Sie arbeitet seit 3 Jahren als Einrichtungsleiterin und verdient in Entgeltstufe 3 brutto 4.778,52 Euro als Grundgehalt (Tabellenentgelt und Zulagen).
In einem Monat, in dem Frau H. 7 Tage Rufbereitschaft hat, verdient sie zusätzlich ca. 335 Euro und erhält am Ende des Monats 5.100 Euro brutto.
Nach 5 Jahren in Entgeltstufe 3 erhöht sich ihr Grundgehalt in Entgeltstufe 4 auf 5.197,82 Euro. Nach 4 Jahren in Entgeltstufe 4 erhöht sich ihr Grundgehalt in Entgeltstufe 5 auf 5.805,83 Euro.
Leyla S. ist Pflegefachkraft und zeitgleich Praxisanleiterin im Seniorenzentrum der AWO Saarland.
Sie arbeitet seit drei Jahren als Pflegefachkraft und verdient in Entgeltstufe 3 brutto 3.615,64 Euro als Grundgehalt (Tabellenentgelt und Zulagen).
Für Ihre Tätigkeit als Praxisanleiterin erhält Frau S. zusätzlich 100 Euro Praxisanleiterzulage. In einem Monat, in dem Frau S. zwei Wochenenddienste übernimmt und in einer Woche in der Nachtschicht arbeitet, verdient sie zusätzlich ca. 230 Euro (abhängig von Länge und Lage der Dienste) und erhält am Ende des Monats insgesamt ca. 3.945 Euro brutto.
Nach 5 Jahren in Entgeltstufe 3 erhöht sich ihr Grundgehalt in Entgeltstufe 4 auf 3.877,95 Euro. Nach 4 Jahren in Entgeltstufe 4 erhöht sich ihr Grundgehalt in Entgeltstufe 5 auf 3.996,57 Euro. Nach 5 Jahren in Entgeltstufe 5 erhöht sich ihr Grundgehalt in Entgeltstufe 6 auf 4.119,54 Euro.
Fabian P. ist Pflegefachkraft im Seniorenzentrum der AWO Saarland.
Er arbeitet seit drei Jahren als Pflegefachkraft und verdient in Entgeltstufe 3 brutto 3.615,64 Euro als Grundgehalt (Tabellenentgelt und Zulagen).
In einem Monat, in dem Herr P. zwei Wochenenddienste übernimmt und in einer Woche in der Nachtschicht arbeitet, verdient er zusätzlich ca. 230 Euro und erhält am Ende des Monats ca. 3.845 Euro brutto.
Nach 5 Jahren in Entgeltstufe 3 erhöht sich ihr Grundgehalt in Entgeltstufe 4 auf 3.877,95 Euro. Nach 4 Jahren in Entgeltstufe 4 erhöht sich ihr Grundgehalt in Entgeltstufe 5 auf 3.996,57 Euro. Nach 5 Jahren in Entgeltstufe 5 erhöht sich ihr Grundgehalt in Entgeltstufe 6 auf 4.119,54 Euro.
Sandra N. ist ausgebildete Pflegehilfskraft im Seniorenzentrum der AWO Saarland.
Sie arbeitet seit drei Jahren als Pflegehilfskraft und verdient in Entgeltstufe 3 brutto 3.060,29 Euro als Grundgehalt (Tabellenentgelt und Zulagen).
Nach 5 Jahren in Entgeltstufe 3 erhöht sich ihr Grundgehalt in Entgeltstufe 4 auf 3.426,56 Euro. Nach 4 Jahren in Entgeltstufe 4 erhöht sich ihr Grundgehalt in Entgeltstufe 5 auf 3.519,93 Euro. Nach 5 Jahren in Entgeltstufe 5 erhöht sich ihr Grundgehalt in Entgeltstufe 6 auf 3.692,28 Euro.
Anna T. ist ungelernte Pflegehilfskraft im Seniorenzentrum der AWO Saarland.
Sie arbeitet seit drei Jahren als Pflegehilfskraft und verdient in Entgeltstufe 2 brutto 2.846,07 Euro als Grundgehalt (Tabellenentgelt und Zulagen).
Nach 5 in Entgeltstufe 2 erhöht sich ihr Grundgehalt in Entgeltstufe 4 auf 2.916,67 Euro. Nach weiteren 6 Jahren in Entgeltstufe 3 erhöht sich ihr Grundgehalt in Entgeltstufe 4 auf 3.031,57 Euro. Nach 3 Jahren in Entgeltstufe 4 erhöht sich ihr Grundgehalt in Entgeltstufe 5 auf 3.117,76 Euro.
Entgelte in der stationären Pflege bei der AWO Saarland e. V. im Überblick:
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
Pflegedienstleitung stationäre Pflege |
– |
– |
5.165,39 € |
5.523,95 € |
5.782,86 € |
– |
stellvertretende Pflegedienstleitung stationäre Pflege |
– |
– |
4.455,90 € |
4.778,03 € |
4.991,95 € |
– |
stellvertretende Pflegedienstleitung stationäre Pflege |
– |
– |
4.226,16 € |
4.566,52 € |
4.730,62 € |
– |
Einrichtungsleitung stationäre Pflege |
4.121,58 € |
4.498,97 € |
4.778,52 € |
5.197,82 € |
5.805,83 € |
– |
Wohnbereichsleitung stationäre Pflege* |
– |
– | 4.305,90 € | 4.628,03 € | 4.841,95 € | – |
Wohnbereichsleitung stationäre Pflege* |
– | – | 4.076,16 € | 4.416,52 € | 4.580,62 € | – |
Pflegefachkraft | – | 3.640,64 € | 3.640,64 € | 3.877,95 € | 3.996,57 € |
4.119,54 € |
Pflegehilfskraft ausgebildet | 2.709,34 € | 2.887,98 € | 3.060,29 € | 3.426,56 € | 3.519,93 € | 3.692,28 € |
Pflegehilfskraft ohne Ausbildung | 2.601,86 € | 2.846,07 € | 2.916,67 € | 3.031,57 € | 3.117,76 € | – |
Die Entgeltwerte liegen den Tarifanpassungen auf Grundlage der Tarifvereinbarung zwischen ver.di., GEW und der AWO Saarland zugrunde. Bei den angegebenen Tabellenentgelten handelt es sich um das Gesamtentgelt (d. h. Tabellenentgelt inklusive Zulagen).Zuschläge für Schicht-, Sonntag-, und Feiertagsarbeit sind aufgrund der individuellen Situation nicht mit einberechnet.
* das jeweils anzuwendende Entgelt ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter*innen im jeweiligen Wohnbereich