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Wir leben Kinderschutz

Willkommen in den AWO Kitas

Wir leben Kinderschutz

Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in unseren Einrichtungen vor Gewalt jeglicher Art zu schützen.

Institutioneller Kinderschutz spielt in unseren Einrichtungen eine wichtige Rolle. Unser Ziel ist es, Kinder vor Gewalt jeglicher Art zu schützen. Wir haben uns über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus verpflichtet, umfassende Konzepte des institutionellen Kinderschutzes zu entwickeln und zu etablieren.

Seit 2015 beschäftigt der Bereich AWO Familie eine Kinderschutzbeauftragte. Durch die Schaffung der Stabstelle ist das Thema institutioneller Kindesschutz strukturell in der Organisation verankert. Die Kindesschutzbeauftragte dient als Ansprechpartnerin für Kinder, Jugendliche sowie Teams und Leitungskräfte. Sie begleitet die Einrichtungen und Bereiche bei der Weiterentwicklung der Schutzkonzepte.

3×3 des Kinderschutzes
Wir sind davon überzeugt, dass ein gelingender institutioneller Kinderschutz ein vielfältiges Spektrum an präventiven Maßnahmen und Angeboten benötigt. Darüber hinaus sind für den Fall der Fälle kind- und jugendgerechte Beschwerdemöglichkeiten und klare Interventionsstrukturen notwendig. Unser umfassendes Kinderschutzkonzept bearbeitet die drei Aspekte Prävention, Beschwerde und Intervention auf drei Ebenen:

  • Ebene der Kinder
  • Ebene der Mitarbeiter*innen
  • Ebene der Organisation

Die einzelnen Schwerpunkte greifen dabei ineinander und entfalten als Gesamtkonzept ihre volle Wirksamkeit.

 

Prävention: Unsere Einrichtungen als sichere Räume und Kompetenzorte
Jede Einrichtung hat ein Präventionskonzept zur Stärkung der Lebens- und Sozialkompetenzen der Kinder und zur Stärkung und Sicherung der Beteiligung und der Kinderrechte erstellt. Dies gilt es, kontinuierlich in den pädagogischen Alltag zu integrieren und umzusetzen. Die AWO Mitarbeiter*innen werden durch Schulungen (z. B. Wissen über Täterstrategien, Kindeswohlgefährdung), Fachveranstaltungen (z. B. Trauma, Grenzverletzungen) und Fachberatungen befähigt, die Einrichtungen als sichere Orte für Kinder zu gestalten. Unsere Selbstverpflichtungserklärung zum Kinderschutz dient neben den Verhaltensnormen und unserem Leitbild als Arbeitsgrundlage für das tägliche pädagogische Handeln unserer Mitarbeitenden.

Beschwerde? Ihr Feedback ist willkommen!
Jede Beschwerde ist eine kostenlose Einrichtungsberatung. Dieser Haltung folgen wir und sehen eine Beschwerde als Chance zur gegenseitigen Verständigung und Weiterentwicklung unserer Einrichtung an. Es bestehen für Kinder, Jugendliche und deren Eltern oder andere Erziehungsberechtigte vielfältige Beschwerdewege. Sie können sich mit ihrem Anliegen an jeden Mitarbeitenden wenden und es wird gemeinsam nach einer Lösung gesucht. Zu Beginn jeder Hilfe werden allen Beteiligten die unterschiedlichen Beschwerdewege vermittelt und die Kontaktdaten der Kinderschutzbeauftragten der AWO weitergegeben. Sie steht den Kindern als Vertrauensperson bei Fragen, Unsicherheiten und Problemen zur Verfügung und ist ihnen bei der Klärung von Schwierigkeiten in der Einrichtung behilflich.

Intervention – Handlungssicherheit durch klare Strukturen
Neben Präventionsangeboten und unterschiedlichen Beschwerdemöglichkeiten sind transparente und klare Abläufe bei Verdacht von Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeitende und bei Verdacht von Gewalt unter Kindern und Jugendlichen von großer Bedeutung. Wir haben Verfahren entwickelt, die zu Handlungssicherheit bei allen Beteiligten führen sollen.

Vorstellung der neuen Kinderschutzbeauftragten

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Kontakt zur Kinderschutzbeauftragten:

AWO Familie
Moselstraße 8
66424 Homburg
Francoise Kottonau, Kinderschutzbeauftragte der AWO Saarland

Ihre Ansprechpartnerin:
Francoise Kottonau

   E-Mail
   0160 98 56 14 94

Wichtige Dokumente zum Download (.pdf-Dateien)

Kinderschutz-Dossier „Kinderschutz bei AWO Familie – Hilfe zur Erziehung“: Aufbauend auf der Grundlage des 3×3 des Kinderschutzes liegt dieses weiterentwickelte Konzept zum Kinderschutz seit Dezember 2017 in der 3. Auflage vor.

Selbstverpflichtungserklärung Kinderschutz: Neben den Verhaltensnormen und unserem Leitbild verstehen wir die Selbstverpflichtungserklärung als Arbeitsgrundlage für das tägliche pädagogische Handeln unserer Mitarbeitenden.

Kinderschutz-Dossier „Kinderschutz in den Kindertageseinrichtungen“:- 2020 in 1. Auflage gedruckt, das Schutzkonzept für unsere Kitas, Krippen und Horte.