25 Jan Berufsbildungsbereich (BBB)
Der Berufsbildungsbereich bereitet Menschen mit Behinderungen auf geeignete Tätigkeiten in der Werkstatt für behinderte Menschen oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Ziele des Berufsbildungsbereich:
- Teilhabe am Arbeitsleben vorbereiten
- Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
- Planmäßige Entwicklung beruflicher und lebenspraktischer Fähigkeiten
- Vorbereitung auf eine geeignete Tätigkeit in der Werkstatt für behinderte Menschen
- Vorbereitung auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Dauer der BBB-Maßnahme: 24 Monate
Die Förderung im Berufsbildungsbereich baut auf vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten auf und entwickelt diese weiter.
Das Eingangsverfahren
Dem Berufsbildungsbereich ist eine Probezeit als Eingangsverfahren vorgeschaltet.
Diese Probezeit dient dazu, dass beide Seiten feststellen können, ob die Werkstatt für behinderte Menschen für den jeweiligen Teilnehmer die geeignete Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation bzw. zu einer Teilhabe am Arbeitsleben ist.
Sie dauert in Abhängigkeit von der individuellen persönlichen Entwicklung ein bis drei Monate und ist für alle Teilnehmer obligatorisch.
Begleitende Maßnahmen im Berufsbildungsbereich:
- Individueller Unterricht
- Kulturtechnik
- Sport
- Musische Betätigung
Die begleitenden Maßnahmen dienen der Erhaltung und Verbesserung der bereits erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen der behinderten Menschen.
Sie bilden die Grundlage der ganzheitlichen Förderung der Teilnehmer.
Ansprechpartner:
Leitung BBB Berufsbildungsbereich
Gawlita Penninger
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