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Willkommen für neue Mitarbeiter*innen

Willkommen im Team AWO Saarland!

Willkommen für neue Mitarbeiter*innen

Herzlich Willkommen im Team AWO Zukunft

Weniger ich und etwas mehr wir. Die AWO im Saarland engagiert sich für gelebte Solidarität vor Ort. Wir bringen 100 Jahre Erfahrung in der Hilfe zur Selbsthilfe mit und stehen mit unseren Werten und unserem Engagement für eine sozial gerechte Gesellschaft ein. Schön, dass Sie mit dabei sind!

Uns ist bewusst, dass mit einer neuen Arbeitgeberin auch viele neue Informationen verbunden sind. Mit diesem Überblick erleichtern wir Ihnen den Start. Damit Sie bereits zu Beginn von unseren Leistungen profitieren können, stellen wir Ihnen wichtige Mitarbeiter*inneninformationen auf einen Blick zusammen. Nach Bedarf können Sie sich gerne auch schon vor Ihrem ersten Arbeitstag beispielweise über unsere Verhaltensnormen oder unsere betrieblichen Zusatz- und Sozialleistungen informieren.

Ab dem ersten Arbeitstag stehen Ihnen in den kommenden Monaten feste Ansprechpartner*innen im Rahmen unseres Einarbeitungsprozesses zur Seite. Diese werden Sie in Ihre zukünftigen Kernaufgaben und Arbeitsabläufe einweisen. Zur besseren Orientierung in den ersten Arbeitstagen begleitet Sie zudem einen Paten*eine Patin. Sollten Sie Fragen zum Inhalt dieser Willkommensseite haben, sprechen Sie Ihre*n Vorgesetzte*n, die Kolleg*innen der Personalbetreuung oder unsere Betriebsratsmitglieder gerne an.

  • Wir sind über 100 Jahre alt. Die Arbeiterwohlfahrt wurde am 13.12.1919 Marie Juchacz gegründet und gehört damit zu den ältesten Wohlfahrtverbanden in Deutschland. Nähere Informationen zur Geschichte der AWO finden Sie auf dieser Seite
  • Die AWO Saarland ist ein Verein und trägt die Rechtform „e. V.“. Mit dieser Gesellschaftsform geht die Besonderheit eines nach § 26 BGB ehrenamtlichen Vorstands einher. Landesvorsitzender ist seit dem Jahr 2012 Marcel Dubois.
  • Der Vorstand bestellt zwei hauptamtliche Geschäftsführer. Die AWO Landesgeschäftsführer sind Herr Jürgen Nieser und Herr Holger Wilhelm.
  • Die AWO Saarland e. V. gehört zu den größten Unternehmen im Saarland. Wir beschäftigen ca. 6.000 Mitarbeiter*innen, davon ca. 800 Werkstattbeschäftigte. Unsere Führungskräftemannschaft ist ca. 400 Personen groß.
  • Wir sind mit unseren ca. 300 Einrichtungen im ganzen Saarland vertreten und bieten ein breites Dienstleistungsangebot in verschiedenen Bereichen, wie der stationären und ambulanten Pflege, den Kinderkrippen und Kindertageseinrichtungen, der Jugendhilfe, der Wohn- und Förderangebote für Menschen mit Behinderung/Inklusion, der Wohnungslosenhilfe, den Frauenhäusern, der Migrationsberatung und vieles mehr.
  • Neben unseren hauptamtlichen Mitarbeiter*innen zählen zu unserem Verein auch eine Vielzahl von Menschen, die sich ehrenamtlich für die AWO engagieren. Mit ca. 11.000 Mitgliedern und ca. 100 Ortsvereinen sind im Saarland stark vor Ort verankert und haben den Finger am Puls der Zeit, was die soziale Entwicklung unserer Gesellschaft angeht.
  • Unsere Landesgeschäftsstelle befindet sich in Saarbrücken (Hohenzollernstraße 45, 66117 Saarbrücken). Dort arbeiten neben der Geschäftsführung unsere Mitarbeiter*innen in den verschiedenen Bereichen wie Personal und Recht, Lohnbuchhaltung, IT, Finanzen und Controlling, Verbandspolitik und Kommunikation, Qualitätsmanagement, Organisationsentwicklung, Fördermittelmanagement.

Die AWO Saarland stellt Mitarbeiter*innen eine eigene App zur internen Kommunikation zur Verfügung. Auf AWO Gut zu Wissen finden Sie die neusten internen Informationen über aktuelle Entwicklungen, wichtige Termine, unsere Angebote, usw.

Ihr Kontakt für das Mitarbeiterportal:
E-Mail

Zusatzleistungen für unsere Mitarbeiter*innen

Beihilfefonds

Solidarische Unterstützungskasse Gesundheit (SUG)

Die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen liegt uns am Herzen. Vor diesem Hintergrund bieten wir unseren Mitarbeiter*innen die Solidarische Unterstützungskasse Gesundheit (SUG) zur Unterstützung bei krankheitsbedingten Ausgaben an.

Beispiele für Leistungen der Solidarischen Unterstützungskasse Gesundheit (SUG):
• Leistungen zu ärztlichen, zahnärztlichen, heilpraktischen oder homöopathischen Behandlungen
• Leistungen zu gesetzlichen Zuzahlungen zu Heilbehandlungen, wie z.B. bei Physiotherapie, Ergotherapie, …
• Leistungen zu gesetzlichen Zuzahlungen zu Hilfsmitteln, wie z. B. bei Hörhilfen, Sehhilfen, Einlagen…
• Auszahlung einer Pauschale für die Geburt eines Kindes oder bei Tod eines Mitgliedes.
• Leistungen zu Zuzahlungen bei verschriebenen Arzneimitteln
• Leistungen für medizinische Vorsorgemaßnahmen

Die Mitgliedschaft ist an folgende Bedingungen geknüpft:
• Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, welches länger als 12 Monate besteht.
BFD, FSJ, Praktikanten oder geringfügig Beschäftigte können keine Mitgliedschaft im Beihilfefond beantragen.
• Der*die Mitarbeiter*in bezahlt einen Monatsbeitrag in Höhe von 0,35% ihres*seines monatlichen Bruttolohns
• Leistungen können erst nach 12-monatiger ununterbrochenen Mitgliedschaft beantragt werden.
• Die unterschriebene Zusatzvereinbarung muss spätestens 30 Tage nach Zustellung der Personalabteilung wieder vorliegen.
• Ehepartner sowie eigene Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Mitgliedschaft erhalten.

Weitere Informationen (Tel.: 0681/58605-119)

Betriebliche Altersvorsorge

Für das Alter vorsorgen – Wir unterstützen unsere Mitarbeiter*innen bei der finanziellen Vorsorge im Alter. Hierzu haben wir mit der ERGO Lebensversicherung AG als Kooperationspartner eine Direktversicherung abgeschlossen.
In Anspruch nehmen können diese Leistungen alle Beschäftigten in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ab dem 7. Monat, ansonsten ab dem 13. Monat seit Beginn des Arbeitsverhältnisses, auf schriftlichen Antrag an den Arbeitgeber.
Die Beschäftigten legen dabei den umzuwandelnden Betrag in ihrem Antrag fest. Dieser kann maximal 4% des jeweils gezahlten monatlichen Tabellenentgeltes betragen. Die AWO Saarland erbringt dazu einen Betrag von 100% des von dem Beschäftigten als seine Beteiligung umgewandelten Betrages. Die monatliche Altersrente kann damit maximal insgesamt 8 % des jeweiligen monatlichen Tabellenentgeltes betragen.
Alle weiteren wichtigen Informationen zu unserer betrieblichen Altersvorsorge können Sie dem TV AWO Saarland § 29 Betriebliche Altersversorgung bzw. den zugesendeten Unterlagen unseres Servicecenters Personal entnehmen. Für weitere Rückfragen zur Betrieblichen Altersvorsorge stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Servicecenters Personal jederzeit gerne zur Verfügung.

Betriebliche Sozialberatung

In jeder Lebensphase, unabhängig ob im Berufs- oder Privatleben, können verschiedene Situationen entstehen, in denen spezielle Fragen aufkommen oder man einfach einen neutralen Rat braucht. In diesen Situationen möchten wir Sie mit unserem Beratungsangebot unterstützen.

Bei finanziellen Problemen:
Telefon: 06831 946913
Kontakt über E-Mail

Bei Fragen zur Mutter-Kind-Kur sowie Beratung und Antragsstellung zu Zuschüssen für Familienferienmaßnahmen:
Telefon: 0681/58605-156
Kontakt über E-Mail

Unser Beratungsangebot richtet sich nicht nur an Mitarbeiter*innen des AWO Landesverbands, sondern kann auch von Familienangehörigen in Anspruch genommen werden. Unsere Beratungen sind kostenlos, freiwillig und anonym.

Mitarbeiterempfehlungsprogramm

Mitarbeiterempfehlungsprogramm: Jawohl – Tolle Typen für ein tolles Team

Sie stehen bereits gespannt in den Startlöchern: In naher Zukunft dürfen wir Sie als neue*r Mitarbeiter*in im Team der AWO Saarland begrüßen. Bevor Sie richtig durchstarten, können Sie bei uns schon erste Mitarbeitervorteile in Anspruch nehmen. Mit unserem Mitarbeiterempfehlungsprogramm „Jawohl – Tolle Typen für ein tolles Team“ honorieren wir das erfolgreiche Engagement unser Mitarbeiter*innen bei der Gewinnung neuer Kolleg*innen.
Sie kennen eine Person aus Ihrem Familien-, Freundes-, oder Bekanntenkreis, die auf einer unserer ausgeschriebenen Stellen passt? Füllen Sie einfach eine Empfehlungskarte aus und sahnen Sie unsere Bonusangebote ab. Bei einer erfolgreichen Werbung erhalten Sie einen zusätzlichen Tag Arbeitsbefreiung und zu einem späteren Zeitpunkt eine Prämie.

Familie, Beruf und Gesundheit

Für viele Arbeitnehmer*innen steigen heute die Anforderungen in der beruflichen und privaten Lebenswelt. Die zunehmende Komplexität beider Bereiche führt zu psychischen und physischen Belastungen beim Einzelnen, die die Gesundheit und das Wohlbefinden beeinträchtigen können.Die Arbeiterwohlfahrt unternimmt vielfältige Anstrengungen, um die Zufriedenheit und die Motivation ihrer Mitarbeitenden zu stärken. Insbesondere arbeiten wir daran, unsere familienbewusste Organisationskultur weiter auszubauen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt uns dabei besonders am Herzen.
Hierzu haben wir im Oktober 2017 eine Betriebsvereinbarung Gesundheit Familie Beruf verabschiedet. Daraufhin wurden verschiedene Projekte initiiert und eine Stelle für GesundheitFamilieBeruf eingerichtet.Gemeinsam mit unseren Führungskräften arbeiten wir daran, die organisatorischen Rahmenbedingungen des Arbeitsfeldes, die Arbeitsabläufe, die Führungskultur sowie das Teamklima zu verbessern.

Flexible Arbeitszeitmodelle

Flexible Arbeitszeitmodelle gehören für uns zu den zentralsten Instrumenten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei greifen je nach Berufsfeld unterschiedliche Arbeitszeitregelungen und -modelle innerhalb des AWO Landesverbands. Die Arbeitszeit sowie Vertretungsregelungen sind im Rahmen der Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit“ geregelt.  

Folgende Arbeitszeitmodelle finden innerhalb der AWO Saarland Anwendung:

  • Gleitzeit mit Kernarbeitszeit in verwaltenden Berufen
  • Schichtmodelle (5-Tage Schicht, 6-Tage Schicht)
  • Teilzeitmodelle: 50, 60, 70, 80, 90 prozentige Arbeitszeit
  •   Teilzeit während der Elternzeit
  • Teilzeit gemäß Teilzeitbefristungsgesetz
  •  Befristete Teilzeitmöglichkeit bei Kind unter 18 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen (§ 16 TV AWO Saarland)
  • Teilzeit in Führungspositionen

Zudem bietet die AWO Saarland, neben dem tariflich geregelten Urlaubsanspruch, weitere attraktive Angebote, freie Tage geltend zu machen:

  • Tariflich geregelter Urlaubsanspruch (§ 30 TV AWO Saarland)
  • Arbeitsbefreiung zur Qualifizierung von Vorbereitung und Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 12 TV AWO Saarland)
  • Rückfeiern von Überstunden (bis 80 Überstunden)
  • Ausbezahlung von Überstunden (über 80 Stunden)
  • Gewährung von Sonderurlaub (§ 32 TV AWO Saarland)

Neben den oben genannten Regelungen ist auch die Inanspruchnahme einer Pflegezeit gemäß Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz möglich. Wir sind gewillt, den Bedürfnissen unserer Mitarbeiter*innen hinsichtlich flexibler Arbeitszeitgestaltung bestmöglich nachzukommen. Das jeweilige Arbeitszeitmodell ist im individuellen Fall zu prüfen und zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter*in festzulegen.

Mitarbeiter*innenschutz

Die Gesundheit unserer Mitarbeitenden liegt uns am Herzen und ist von großer Bedeutung. Wir wissen, dass es in der täglichen Arbeit mit Kund*innen, Klient*innen oder deren Angehörigen zu kritischen oder herausfordernden Situationen kommen kann. Um die Entstehung und Häufigkeit aggressiver Verhaltensweisen gegenüber Mitarbeiter*innen zu reduzieren und eskaladierendem Verhalten sowie verbalen, körperlichen, seelischen oder sexuellen Übergriffen vorzubeugen, gibt es bei der AWO Saarland ein umfangreiches Schutz- und Präventionskonzept.

In einer dazugehörigen Broschüre finden Sie wichtige Informationen zu: 

  • Prävention, Entstehung und Folgen von Gewalt am Arbeitsplatz
  • Sofortintervention bei einem Notfall
  • Professionellem und sicherem Verhalten nach einem Gewaltvorfall oder möglichen Verdacht
  • Hilfe und Nachsorge für betroffenen Mitarbeiter*innen
Einarbeitungskonzept

Uns ist bewusst, dass wir in der Einarbeitung die Weichen für den Beginn einer für beide Seiten lohnenden Partnerschaft stellen. Unser Ziel ist es, dass Sie sich von Anfang an wohl fühlen, sich in unserem großen Unternehmen orientieren können und professionell in ihr Arbeitsfeld eingearbeitet werden. Dabei ist uns die soziale Integration in Ihr zukünftiges Team genauso wichtig wie die fachliche Einarbeitung.

Mit unserem Einarbeitungskonzept stellen wir eine strukturierte und intensive Einarbeitung sicher:

  • Wir laden Sie bereits vor Ihrem ersten Arbeitstag zu einem persönlichen Kennenlerngespräch ein, in dem wir Ihnen unternehmensrelevante Informationen zur Vorbereitung auf den ersten Arbeitstag mitteilen, Rückfragen zu den Arbeitsvertragsunterlagen beantworten, Ihnen gerne – sofern gewünscht –  Ihren zukünftigen Arbeitsplatz zeigen und erste Schritte der Einarbeitung besprechen.
  • Wir stellen Ihnen feste Ansprechpartner*innen in Ihrer Einarbeitungsphase zur Seite. Zur Orientierung in den ersten Arbeitstagen/Wochen begleitet Sie ein*e Pat*in.
  • Sie erhalten einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Einarbeitungsplan.
  • Wir gleichen unserer Erwartungen mit den Ihren individuellen Bedürfnissen in regelmäßigen Reflexionsgesprächen ab.
  • Wir stellen sicher, dass Sie die für Sie relevante Aufbau- und Ablauforganisation kennen.
  • Wir verstehen die Einarbeitung als Teil Ihrer individuellen Personalentwicklung.

Kontakt zur Personalbetreuung
Teamleiterin Romy Mathieu
 
E-Mail

Kontakt zum Betriebsrat
Sekretariat des Betriebsrates
Hohenzollernstraße 28
66117 Saarbrücken
  0681 / 95 9004011
  0681 / 959004040
  E-Mail an die freigestellten Betriebsrät*innen
  E-Mail an das Sekretariat des Betriebsrates

Freigestellte Betriebsräte:
Anna Rosinus, Fabian Schoug, Markus Pies, Patrik Kleinbauer, Gabi Bickhardt, Stefanie Oswald-Hauser, Ian Blechschmidt, Horst Saar, Petra Pirrung, Waldemar Dühr

Kontakt zum Ombudsmann Herr Imbsweiler
  0800 -1122234