25 Jan Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Auf 10 000 m² in mehreren Produktionsbetrieben fertigen wir hochwertige Produkte für einen bedeutenden Kundenkreis in Industrie, Handwerk und Kommunen:
Produktion und Dienstleistung, kundenorientiert und mit zertifiziertem Qualitätsstandard .
Dazu gehören Serviceleistungen rund um die Produktion , die Auslagerung von einzelnen Produktionsschritten, die Verpackung und nicht zuletzt das logistisches Handling von Zulieferprodukten.
Dabei beschränken wir uns nicht auf den umfangreichen Geräte- und Maschinenpark unseres Hauses. Wir erarbeiten vielmehr zusammen mit unseren Kunden optimale Lösungen die sich nahtlos in die bestehenden Produktionsprozesse integrieren.
Die Werkstätten des VIB mit ihren Arbeitsangeboten bieten:
- Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Finanzielle Vorteile für Kunden
Den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen hat der Gesetzgeber Wettbewerbsvorteile eingeräumt. Daraus ergeben sich finanzielle Vorteile für die Kunden der Werkstätten.
* ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7%
* reduzierte Ausgleichsabgabe
Die „Ausgleichsabgabe“ für ihr Unternehmen reduzieren.
Unternehmen, die mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, haben nach § 71 SGB IX mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit behinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht besetzten Platz muss eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden. Sie beträgt zwischen 105,- € und 260,- € je nach der Anzahl der besetzten Plätze.
50% des auf die Arbeitsleistung einer Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages können auf diese Abgabe angerechnet werden.