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Dienstrad

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Ab jetzt gilt’s: das AWO Dienstrad kann ab sofort per Registrierung von Interessierten auf www.mein-awo-dienstrad.de geleast werden. Welche Voraussetzungen zu beachten sind, was die AWO Saarland als Zuschuss zahlt und wo Sie ihr nächstgelegenes Traumrad finden – alle Infos im Überblick:

Gutes für die Gesundheit tun, sich umweltfreundlich bewegen, so manch einen Kfz-Stau einfach locker umfahren und gleichzeitig auch noch Geld sparen? Das geht seit März 2024 dank der Betriebsvereinbarung über die Abwicklung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern für Beschäftigte der AWO Landesverband Saarland e. V. sowie der Tochtergesellschaften AWO Wohnstift gGmbH, AWO Pflege- und Betreuungs gGmbH und der AWO Seniorenresidenz gGmbH!

Über das Instrument der Brutto-Gehaltsumwandlung können Mitarbeiter*innen ab sofort bis zu 40% im Vergleich zu einem privaten Fahrradkauf sparen – und ein überlassenes Fahrrad sowohl für dienstliche Zwecke als auch für private Zwecke nutzen.

In mehreren digitalen Informationsveranstaltungen, die Interessierte in den kommenden Monaten auf www.awo-saarland.de/dienstrad erfahren und auch von dort aus besuchen können (Teilnahme über Microsoft Teams – auch für nicht-registrierte Nutzer*innen), klärt die Deutsche Dienstrad GmbH die Mitarbeiter*innen über das Dienstrad auf und beantwortet praktische Fragen zu dem Thema.

„Das Dienstrad ist ein weiterer Baustein der AWO Saarland und ihrer Tochtergesellschaften in dem umfangreichen Programm rund um den Arbeitsplatz AWO. Wir freuen uns, dass unsere Mitarbeiter*innen zukünftig nicht nur etwas Gutes für Ihre Gesundheit tun können, sondern damit auch helfen, den CO2-Fußabdruck zu reduzieren und unsere Umwelt zu schonen“, freut sich AWO-Landesgeschäftsführer Jürgen Nieser.

Wie funktioniert das Dienstrad-Leasing?
Eine Überlassungsvereinbarung wird jeweils für 36 Monate abgeschlossen und kann entweder online oder bei einem Partner-Händler der Deutschen Dienstrad GmbH erworben werden. Das Prinzip ist ganz einfach und kann im Onlineportal der Deutschen Dienstrad auch am jeweiligen Fahrrad als Beispiel berechnet werden. Abhängig vom Fahrradpreis, dem Zubehör, der Vollkaskoversicherung und den Dienstrad-Service-Kosten (Inspektion) für das Traumrad errechnet der Rechner einen Überlassungspreis pro Monat. Bei Abschluss einer Überlassungsvereinbarung bucht die Personalbetreuung der AWO auf der Grundlage des Vertrages die monatliche Summe vom Brutto-Gehalt ab und überweist den Betrag an den Leasinggeber. Dadurch reduziert sich der zu versteuernde Bruttobetrag der*des Beschäftigten. Als Ausgleich für die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge durch die Gehaltsumwandlung bezuschusst die AWO Saarland für jede*n Beschäftigte*n ein Fahrrad mit monatlich 12 Euro.

Durch das Leasingmodell können Beschäftigte so (Elektro-)Fahrräder (mit Ausnahme von S-Pedelecs) mit bis zu 40% Preisnachlass gegenüber dem privaten Kauf eines Fahrrades zur Nutzung erhalten.

Nach Abschluss der 36-monatigen Leasinglaufzeit kann der Leasinggeber dem Beschäftigten ein Übernahmeangebot für das (Elektro-)Fahrrad machen oder das Fahrrad muss im ordnungsgemäßen und gepflegten Zustand zurückgegeben werden.

Ein theoretisches Beispiel zur Berechnung:

Sie möchten ein Wunschrad, das im Onlineportal für 3.150 Euro angeboten wird, leasen (Kaufpreis Ihres Wunschrads (inkl. MwSt.)). Das theoretische Bruttomonatsgehalt beträgt 3.520 Euro.
Im Preisrechner der Deutschen Dienstrad ist der Rundumschutz durch eine Dienstrad- Vollkaskoversicherung inklusive Schutzbrief enthalten (Die Vollkaskoversicherung für Ihr Dienstrad bietet Ihnen Schutz bei Diebstahl und Beschädigungen durch Unfall, Sturz und vielen weiteren Risiken in Deutschland, der gesamten EU und in der Schweiz. Kostenfrei mit dabei: Ein Schutzbrief der Pannenhilfe, zusätzliche Leistungen bei einer Entfernung von mehr als 10 km vom ständigen Wohnsitz und Leistungen bei Diebstahl beinhaltet. Panne am Straßenrand? Ihnen wird geholfen!)
Dann beträgt die monatliche Gehaltsumwandlungsrate 109,55 €. Durch die Brutto-Gehaltsumwandlung und die damit verringerte zu versteuernde und zu verbeitragende Gehaltssumme und den Zuschuss der AWO Saarland von 12 Euro pro Monat beträgt die Monatliche Nettobelastung in diesem Beispiel dann noch 61,17 €. Die absolute Ersparnis gegenüber dem Fahrradkauf inkl. Versicherung beträgt 1.086,28 €, ein Preisvorteil von 28,88 % gegenüber dem Privatkauf.

Digitale Informationsveranstaltungen für AWO-Mitarbeiter*innen

In Zusammenarbeit mit der Deutschen Dienstrad GmbH bietet die AWO Saarland ihren Mitarbeiter*innen über Microsoft Teams-Videkonferenz vier einstündige Informationsveranstaltungen an, in der Interessierte auch gerne Fragen stellen und Antworten zum Dienstrad erhalten können.

Die Termine mit Zugangslink zum Vormerken:

Do., 18.04., 10 bis 11 Uhr, MS Teams

https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_YzQxNDZjYmMtMDZhMy00YjFkLTkwNDctYjFmMDE0YmJmNDRh%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%22e1473991-4759-49f9-bfd4-7bc06f26f7bb%22%2c%22Oid%22%3a%2222feec80-be00-464f-8e42-fac4b3d73591%22%7d

Do., 18.04., 15 bis 16 Uhr, MS Teams

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Di., 14.05., 10 bis 11 Uhr

https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_YzhlMDljYTItN2QyZC00ZGExLWI5MzEtMGJhZWIxY2EwZDU1%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%22e1473991-4759-49f9-bfd4-7bc06f26f7bb%22%2c%22Oid%22%3a%2222feec80-be00-464f-8e42-fac4b3d73591%22%7d

Di., 14.05., 15 bis 16 Uhr

https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_N2FmMmJlZmUtMzk1Ni00MWY5LWJmZjAtMjMxYWU2MTc5Yzhm%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%22e1473991-4759-49f9-bfd4-7bc06f26f7bb%22%2c%22Oid%22%3a%2222feec80-be00-464f-8e42-fac4b3d73591%22%7d

 

Fragen und Antworten

Kann das Dienstrad jede*r nutzen?

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, der Laufzeit von 36 Monaten und der Obliegenheitspflichten gibt es Voraussetzungen, die jede registrierte Person im Portal der Deutschen Dienstrad zu Beginn der Registrierung lesen und bestätigen muss. Sonst kann keine Überlassung zustande kommen.

Eine Überlassung ist nur möglich unter Bestätigung der folgenden Kriterien im Onlineportal der Deutschen Dienstrad unmittelbar nach der Registierung:

› Beschäftige des AWO Landesverbandes Saarland e. V. oder der AWO Wohnstift gGmbH oder der AWO Pflege und Betreuungs gGmbH oder der AWO Seniorenresidenz gGmbH

› Das Beschäftigungsverhältnis besteht bereits mehr als sechs Monate (nach Ablauf der Probezeit, dauert noch mindestens 36 Monate bzw. 3 Jahre an, ist ungekündigt, ist unbefristet und ist nicht ruhend (Krank ohne Lohnfortzahlung, Elternzeit, Rente auf Zeit, unbezahlter Urlaub).

› Eine Überlassung ist aufgrund der Leasingdauer nicht möglich für Auszubildende, Dual Studierende, Werkstudent*innen, Erzieher*innen im Anerkennungsjahr, Praktikant*innen, BFDler*innen bzw. FSJler*innen, geringfügig Beschäftigte*r oder sog. Grenzgänger*innen (steuerrechtlichen Vorgaben: Steuerpflicht in Deutschland und Wohnsitz in Deutschland)

› Es sind keine längeren Abwesenheiten geplant (Elternzeit, Pflegezeit, sonstige Unterbrechungen)

› Der*die Beschäftigte befindet sich derzeit nicht in Gehaltspfändung oder in einer Privatinsolvenz

› Nach Abzug des Gehaltsumwandlungsbetrags liegt das Gehalt immer noch oberhalb des Mindestlohns

› Der*die Beschäftigte darf nur ein Fahrrad über die Betriebsvereinbarung/die Deutsche Dienstrad und die AWO Saarland leasen, hat also noch kein weiteres Fahrrad über die AWO geleast und

› Bei der Angebotserstellung muss ein Fahrradschloss mit der entsprechenden Sicherheitsklasse mit aufgeführt werden (Versicherungsgrundlage)

Mit der Bestätigung der Bedingungen akzeptiert die*der Mitarbeiter*in, die Voraussetzungen zu erfüllen und kann sich somit erfolgreich im Portal registrieren.

Wie teuer darf das (Elektro-)Fahrrad sein?

Das Fahrrad muss mindestens 749 Euro kosten und darf maximal einen Kaufpreis von 7.000 Euro inklusive leasingfähigem Zubehör, Sonderausstattung und Umsatzsteuer haben. S-Pedelecs sind vom Leasing ausgeschlossen. Ein Fahrradschloss mit entsprechender Sicherheitsklasse muss aus Versicherungsgründen immer mitgeleast werden. Darüber muss auch ein sog. Servicepaket vereinbart werden. Hierbei haben die Beschäftigten die Wahl zwischen dem Basis-Paket (jährliche Dienstrad-Inspektion) oder dem Premium-Paket (jährliche Dienstrad-Inspektion, UVV sowie Verschleißteilreparatur und Verschleißteile).

Wie funktioniert die Überlassung eines Dienstrades und wo kann ich mich informieren?

1.    Die Mitarbeiterin*der Mitarbeiter registriert sich mit der privaten –E-Mail-Adresse (also nicht mit der AWO-Dienstadresse!) auf https://portal.meindienstrad.services/firma/awolvsaarland/employee/register

2.    Nach der Registrierung meldet sich der Nutzer im Portal an und bestätigt per Klick die Bedingungen, die erfüllt werden müssen.

3.    Im Onlineportal der Deutschen Dienstrad (dem sog. „Mobility Hub“), bei ihrem Wunsch-Fahrradhändler vor Ort oder bei Onlinehändlern sucht sich der Beschäftigte ein Traumrad aus, lässt sich dazu ein Angebot inklusive Zubehör und Vollkaskoversicherung sowie Dienstrad-Service erstellen und vom Händler ins Portal der Deutschen Dienstrad hochladen.
Bitte beachten Sie: aufgrund der jährlich verpflichtend durchzuführenden Inspektion des Fahrrades ist es zu empfehlen, ein Angebot von einem Fahrradhändler vor Ort erstellen zu lassen. Sie finden im Mobility Hub/Onlineportal der Deutschen Dienstrad nach der Registrierung eine Onlinekarte mit Postleitzahl-Umkreissuche nach dem nächstgelegenen Fahrradhändler vor Ort.

4.    Nach erfolgter Prüfung durch die AWO-Personalbetreuung und der digitalen Bestätigung des Angebots im Portal können Sie den Überlassungsvertrag des Dienstrades mit der AWO Saarland in der Plattform unterschreiben.

5.    Der Auftrag wird nach Freigabe von der Deutschen Dienstrad vom Fachhändler bearbeitet und Sie erhalten nach dem Eingang der Lieferung bzw. dem Versand des Fahrrades (bei Onlinebestellungen nach Hause statt Abholung beim Fachhändler) einen Abholcode an Ihre E-Mail-Adresse.

6.    Sie holen das Fahrrad beim Fachhändler mit Ihrem Abholcode und unter Vorlage des Personalausweises ab und können in die Pedale treten oder müssen es nach Wareneingang bei Versand per Onlinebestellung gemäß Bedienungs- bzw. Gebrauchsanleitung montieren und die ordnungsgemäße Montage innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung beim Dienstleister bestätigen.

Los geht’s!

Muss ich die Nutzung des Dienstrades versteuern?

Ja, da es beim Dienstrad um eine Überlassung eines (Elektro-)Fahrrades auch für private Nutzungszwecke geht, entsteht den Beschäftigten durch die Überlassung ein geldwerter Vorteil. Der geldwerter Vorteil muss nach den steuerrechtlichen Vorschriften (Stand März 2023) mit 1 Prozent von ¼ des auf volle Einhundert abgerundeten Betrages des Bruttolistenpreises besteuert und verbeitragt werden. Der geldwerte Vorteil ist immer für einen vollen Monat zu versteuern und beginnt mit dem Monat nach der Übernahme des Fahrrades. Dies erfolgt automatisch im Rahmen der Entgeltabrechnung.

Kann das Fahrrad vor Ende der 36-monatigen Laufzeit zurückgegeben werden oder der Vertrag beendet werden?

Nein, eine vorzeitige Rückgabe ist nicht möglich. Die Laufzeit der Nutzung beträgt 36 Monate.

Darf ich Änderungen am Fahrrad vornehmen, also Ein-, Um- und Ausbauten?

Nur der Anbau oder Tausch von Sattel, Lenkergriffen, Pedalen, Klingel, Rückspiegel und/oder Tacho sind zulässig. Zubehör, das nachträglich bestellt wird, kann nicht in die monatliche Umwandlungsrate eingerechnet werden.

Was passiert bei einem Unfall mit dem Dienstrad?

Die*der Beschäftigte trägt alle nicht von der vom Leasinggeber per Vollkaskoversicherung gedeckten Schäden, wie z. B. Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder im Fall von Obliegenheitspflichtverletzungen. Für alle Schäden im Rahmen der Privatnutzung, die Dritten zugefügt werden können, hat der*die Beschäftigte selbst für ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen.
Jeder Schadensfall ist unverzüglich schriftlich dem Dienstleister bzw dem Leasinggeber unter Angabe der Leasingvertragsnummer mitzuteilen. Schäden durch Straftaten, z. B. Diebstahl, sind darüber hinaus sofort der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
In der Dienstrad Deutschland-Plattform, dem Mobility Hub, kann jederzeit das Vorgehen bei Unfällen online nachgelesen werden.

Ist die jährliche Inspektion in der Monatsrate enthalten?

Die Jahresinspektion wird in jedem Überlassungsvertrag des Dienstleisters obligatorisch mit einbezogen (das sog. „Dienstrad-Service-Angebot“). Es gibt das Dienstrad-Service-Basis-Paket als Basis-Variante mit den Inspektionen und ohne Verschleißmaterial oder mit Verschleißmaterial und Verschleißteilreparatur als Dienstrad-Premium-Angebot. Sie können die Variante im Preisrechner jeweils einstellen. Die Servicerate für die Inspektion ist für die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages fest vereinbart. Die jährliche Inspektion ist bei einem Vertragshändler der Deutschen Dienstrad durchzuführen. Darüber hinaus muss die*der Nutzer*in des Dienstrades das Fahrrad jederzeit einer ordnungsgemäßen Pflege und Wartung unterziehen und das Fahrrad im betriebssicheren Zustand halten.

Ist das Knöllchen im Leasingvertrag inklusive?

Natürlich nicht, wer sich nicht an die Straßenverkehrsordnung hält oder halten möchte, muss gebührenpflichtige Verwarnungen, Bußgelder oder sonstige Strafen vollständig selbst tragen.

Muss ich einen Helm tragen?

Unabhängig von einer gesetzlichen Helmpflicht freuen wir uns, wenn Sie bei bester Gesundheit und unfallfrei von A nach B kommen – und das sogar gesünder und umweltschonender als mit jedem KFZ. Wir empfehlen das Tragen eines Helms bei der Fahrradfahrt dringend.

Darf ich das Fahrrad verleihen, verschenken, veräußern?

Das Fahrrad darf nicht vermietet, verliehen, verschenkt, veräußert oder zur Sicherheit übereignet werden. Berechtigte Nutzer sind die Ehepartner oder Lebensgefährten des Mitarbeiters*der Mitarbeiterin und im selben Haushalt lebende Personen bei Mithaftung des*der Beschäftigten. Entscheidend ist immer der Wohnsitz, der bei der AWO Saarland angegeben ist.

Darf ich mit das Dienstrad für eine Weltreise nutzen?

Im Inland kann das Dienstrad uneingeschränkt genutzt werden, aus versicherungsrechtlichen Gründen darüber hinaus nur im EU-Ausland und in der Schweiz.

In unterschiedlichen Portalen zu Dienst- oder Jobrädern finde ich unterschiedliche Kalkulationen. Warum?

Das AWO-Portal der Deutschen Dienstrad ist extra auf die Zuschüsse und Kalkulationsbedingungen mit den AWO-Mitarbeiter*innen abgestimmt. Bitte nutzen Sie daher für Berechnungsfragen den Preisrechner der Deutschen Dienstrad im Mobility Hub.

Ich habe weitere Fragen. Wo finde ich Antworten?

Auf https://hilfe.deutsche-dienstrad.de/ werden weitere Fragen und Antworten bereitgestellt.