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Hinweisgebersystem und Lieferkettensorgfalt

Die AWO im Saarland im Überblick

Hinweisgebersystem und Lieferkettensorgfalt

Die Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e. V. ist ein Wohlfahrtsverband, der sich seit seiner Gründung im Jahr 1924 mit ehrenamtlichen Mitgliedern und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen für soziale Gerechtigkeit engagiert. Das gilt sowohl vor Ort, wo wir ehrenamtliche Angebote für ein solidarisches Miteinander bereithalten als auch in den AWO-Einrichtungen in den sozialen Dienstleistungsbereichen der AWO Saarland.

Es ist unser gemeinsames Verständnis, soziale Standards zu setzen und zu leben. Die Arbeiterwohlfahrt ist stolz darauf, sich für Gerechtigkeit, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Solidarität einzusetzen und diesen Werte durch das tägliche Handeln in der Gesellschaft zu verankern.

Unser Hinweisgeberschutzsystem

Sehr geehrte*r Hinweisgeber*in,

das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem 02.Juli 2023 in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber hat einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland ermöglicht.

Sogenannte „Whistleblower“ verdienen Schutz vor Benachteiligungen. Darum hat die Einhaltung des HinSchG für die Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.V. & ihre Gesellschaften, darunter AWO Seniorenzentrum Baumholder gGmbH, AWO Seniorenresidenz Saarlouis gGmbH und AWO Wohnstift gGmbH, höchste Priorität. Deshalb haben wir für Sie eine interne Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet.

Mit den Aufgaben der internen Meldestelle haben wir die Curacon Rechtsanwaltsgesellschaft (RAG) betraut. Die zuständigen Rechtsanwälte werden Ihre Meldungen unabhängig und fachkundig prüfen und gegebenenfalls über die digitalen Meldekanäle mit Ihnen kommunizieren – etwa für Rückfragen.

Informationen über Ihre Identität als hinweisgebende Person oder sonstige Umstände, die Rückschlüsse darauf erlauben, gibt die Curacon RAG nicht an die Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.V., die jeweilige Tochtergesellschaft oder Dritte weiter – es sei denn Sie willigen ein oder es liegt eine gesetzliche Ausnahme vor.

Sie können unter den folgenden Links einfach und schnell Meldungen abgeben, vertraulich oder sogar anonym:
über den über den digitalen Meldekanal auf diesem Link (externer Link zur beauftragten Rechtsanwaltsgesellschaft CURACON).

Sie finden dort auch genaue weitere Informationen – etwa was sie wie genau melden können und zu alternativen externen Melde-Möglichkeiten. Klicken Sie dazu einfach auf den Button „Melden“ und Sie kommen zum Text „Wichtig zu wissen“, u.a. mit den häufigsten Fragen (FAQ).

Alternativ können Sie sich auch persönlich an den

Ombudsmann Herr Imbsweiler
unter der Telefonnummer 0800 – 1122234 wenden.
Er ist Teil der internen Meldestelle.

Bitte beachten Sie, dass unsere interne Meldestelle ausschließlich für begründete Hinweise vorgesehen ist. Spekulationen oder Missbrauch der Meldestelle (beispielsweise durch das Verbreiten übler Gerüchte) können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Die AWO Saarland verpflichtet sich nachhaltigen und ethischen Prinzipien, um sicherzustellen, dass sämtliche Aktivitäten im Einklang mit den höchsten Standards sozialer Verantwortung stehen. Eine zentrale Säule dieser Verantwortung ist die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein Meilenstein für Unternehmen, um sicherzustellen, dass ihre Lieferketten frei von Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung und anderen ethischen Verstößen sind. Bei der Arbeiterwohlfahrt Saarland verstehen wir, dass die Einhaltung dieser Vorschriften nicht nur eine rechtliche Verpflichtung darstellt, sondern auch eine moralische Verantwortung, die wir in unserem Handeln berücksichtigen.

Die globalen Lieferketten sind komplex, und es ist von entscheidender Bedeutung sicherzustellen, dass die Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette respektiert werden. Als Organisation, die sich für soziale Gerechtigkeit einsetzt, erkennen wir die Bedeutung an, sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen, Umweltauswirkungen und Menschenrechte in unseren Aktivitäten berücksichtigt werden.

Wir setzen auf transparente Kommunikation und Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten, um sicherzustellen, dass sie unsere Werte und Standards teilen. Durch regelmäßige Audits und Überprüfungen sowie einen Lieferantenkodex gewährleisten wir, dass alle Partnerunternehmen die gleichen hohen Anforderungen erfüllen. Dieser proaktive Ansatz ermöglicht es uns, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln.

Die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist für uns nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein zentraler Bestandteil unserer Mission. Wir sind fest davon überzeugt, dass ein respektvoller Umgang mit Menschenrechten und Umweltaspekten nicht nur die Grundlage für nachhaltiges Wirtschaften bildet, sondern auch einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leistet. Indem wir diese Prinzipien konsequent leben, tragen wir dazu bei, eine Welt zu gestalten, in der soziale Gerechtigkeit und ethisches Handeln im Mittelpunkt stehen.

Wir haben ein Melde- und Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches Ihnen (z.B. als Mitarbeiter, Lieferant oder Geschäftspartner) die Meldung von Fehlverhalten oder Verstößen gegen die Pflichten nach dem LKSG (u.a. menschenrechtliche Verstöße wie z.B. Kinderarbeit, Sklaverei, fehlender Arbeitsschutz oder umweltbezogene Verstöße etc.) im eigenen Geschäftsbereich oder in der Lieferkette ermöglicht.

Mit den Aufgaben der internen Melde-/Beschwerdestelle haben wir die Curacon Recht GmbH betraut. Die zuständigen Rechtsanwälte werden Ihre Meldungen und Beschwerden unabhängig, fachkundig und vertraulich prüfen und bei Bedarf über die digitalen Meldekanäle mit Ihnen kommunizieren – etwa bei Rückfragen.

Informationen über Ihre Identität als hinweisgebende oder beschwerdeführende Person oder sonstige Umstände, die Rückschlüsse darauf erlauben, gibt Curacon außerhalb der internen Melde-/Beschwerdestelle nicht weiter, es sei denn, Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden oder eine gesetzliche Verpflichtung oder Erlaubnis besteht.

Sie können unter dem folgenden Link einfach und schnell Meldungen/Beschwerden abgeben – vertraulich oder sogar anonym (externer Link zur beauftragten Rechtsanwaltsgesellschaft CURACON).

Sie finden dort auch weitere Informationen wie beispielsweise eine Anleitung (wer, was und wie genau Sie melden können) und Informationen zu alternativen externen Melde-Möglichkeiten. Klicken Sie einfach auf den Button „Melden“ und Sie kommen zum Text „Wichtig zu wissen“, u.a. mit den häufigsten Fragen (FAQ).

Ihnen als hinweisgebende oder beschwerdeführende Person entsteht durch Ihre Meldung/Beschwerde keinerlei Nachteil. Bitte beachten Sie, dass unsere interne Melde-/Beschwerdestelle ausschließlich für begründete Meldungen und Beschwerden vorgesehen ist. Spekulationen und Missbrauch der Meldestelle (beispielsweise durch das Verbreiten bloßer Gerüchte oder falscher Anschuldigungen) sind untersagt und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

 

Ihr*e Ansprechpartner*in zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bei der AWO Saarland ist:

Frau Bianca Hafner
Menschenrechtsbeauftragte

   E-Mail

   0681 / 58605263