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Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Die AWO im Saarland im Überblick

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Sehr geehrte*r Hinweisgeber*in,

das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem 02.Juli 2023 in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber hat einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland ermöglicht.

Sogenannte „Whistleblower“ verdienen Schutz vor Benachteiligungen. Darum hat die Einhaltung des HinSchG für die Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.V. & ihre Gesellschaften, darunter AWO Seniorenzentrum Baumholder gGmbH & AWO Seniorenresidenz Saarlouis gGmbH, höchste Priorität. Deshalb haben wir für Sie eine interne Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet.

Mit den Aufgaben der internen Meldestelle haben wir die Curacon Rechtsanwaltsgesellschaft (RAG) betraut. Die zuständigen Rechtsanwälte werden Ihre Meldungen unabhängig und fachkundig prüfen und gegebenenfalls über die digitalen Meldekanäle mit Ihnen kommunizieren – etwa für Rückfragen.

Informationen über Ihre Identität als hinweisgebende Person oder sonstige Umstände, die Rückschlüsse darauf erlauben, gibt die Curacon RAG nicht an die Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.V., die jeweilige Tochtergesellschaft oder Dritte weiter – es sei denn Sie willigen ein oder es liegt eine gesetzliche Ausnahme vor.

Sie können unter den folgenden Links einfach und schnell Meldungen abgeben, vertraulich oder sogar anonym:
über den über den digitalen Meldekanal auf diesem Link (externer Link zur beauftragten Rechtsanwaltsgesellschaft CURACON).

Sie finden dort auch genaue weitere Informationen – etwa was sie wie genau melden können und zu alternativen externen Melde-Möglichkeiten. Klicken Sie dazu einfach auf den Button „Melden“ und Sie kommen zum Text „Wichtig zu wissen“, u.a. mit den häufigsten Fragen (FAQ).

Alternativ können Sie sich auch persönlich an den

Ombudsmann Herr Imbsweiler
unter der Telefonnummer 0800 – 1122234 wenden.
Er ist Teil der internen Meldestelle.

Bitte beachten Sie, dass unsere interne Meldestelle ausschließlich für begründete Hinweise vorgesehen ist. Spekulationen oder Missbrauch der Meldestelle (beispielsweise durch das Verbreiten übler Gerüchte) können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.